Auf Grund des aktuellen Winterwetters zum zweiten Januar-Wochenende in Sachsen gilt für die Mannschaftsspiele in allen Ligen und Altersklassen:
- Sollte die Begegnung nicht ausgetragen werden, gilt:
- Wenn ein Team nicht antritt, erhebt der STV in diesem Fall kein Ordnungsgeld .
- Wenn beide Teams nicht antreten, wird das Spiel aus der Wertung genommen. Auch in diesem Fall erhebt der STV kein Ordnungsgeld
- Sollte ein Team nicht zur Begegnung kommen (Nicht-Antritt), kann die andere Mannschaft die Plätze zum Training nutzen
- Die Heimmannschaft trägt bitte in den Spielbericht ein, dass die Begegnung auf Grund des Winterwetters nicht stattgefunden hat.
- Die gebuchten Platzstunden werden nicht erstattet (auch bei Nichtwahrnehmung der Möglichkeit des Trainings, wenn nur ein Team zur Begegnung anwesend ist)
- Für eine Spielverlegung gelten die Bestimmungen der ZB Winter 2025/26
- Eine Spielverlegung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin ist nicht kostenfrei möglich. Der neue Termin, der auch in einer anderen Halle möglich ist, gilt als Zusatztermin und muss zusätzlich bezahlt werden.
- Dem Spielleiter ist der neue Termin zur Genehmigung zu übermitteln.