Was müssen Tennisvereine beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz beachten? Ein neuer DTB-Leitfaden gibt praxisnahe Orientierung.
Künstliche Intelligenz (KI) bietet Tennisvereinen zahlreiche Möglichkeiten – von der Erstellung von Texten und Präsentationen bis hin zur Gestaltung von Bildern und der Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben. Gleichzeitig gelten seit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.
Für Vereine bedeutet dies jedoch nicht, dass jeder mit KI erstellte Text oder jedes KI-generierte Bild automatisch gekennzeichnet werden muss. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt insbesondere von der konkreten Anwendung, dem Inhalt, dem Zweck der Veröffentlichung und der menschlichen Prüfung beziehungsweise Bearbeitung ab.
DTB-Leitfaden für Vereine
Um Tennisvereinen eine einheitliche und verständliche Orientierung zu geben, hat der Deutsche Tennis Bund (DTB) einen Leitfaden zum Einsatz von KI im Vereinsbereich erstellt.
Die Unterlage wurde zusätzlich juristisch geprüft und soll Vereinen helfen, die neuen Anforderungen praxisnah einzuordnen und KI sinnvoll einzusetzen – ohne durch unnötige Bürokratie von den Möglichkeiten der Technologie abzuhalten.
Der Leitfaden bietet damit eine gemeinsame Grundlage für die Kommunikation innerhalb von TennisDeutschland und kann von Vereinen, Vorständen und weiteren Vereinsverantwortlichen genutzt werden.
Wichtig
Der DTB-Leitfaden dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei besonders sensiblen oder unklaren Sachverhalten sollte weiterhin fachlicher Rat eingeholt werden.
Der Sächsische Tennis Verband empfiehlt seinen Vereinen, den Leitfaden zur Kenntnis zu nehmen und für den eigenen Umgang mit KI im Vereinsalltag zu nutzen.
→ DTB-Leitfaden „KI im Verein“
TEXT: DTB / STV
BILD: KI-generiertes Bild