Newsbeitrag

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10.01.2022

Lockerungen für den Sport / Re-Start der Punktspiele für 21.01.22 geplant


Die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung soll Lockerungen in Abhängigkeit von den Infektionszahlen und der Bettenbelegung für den Sportbetrieb bringen.

Welche Maßnahmen sollen zum kommenden Wochenende für den sächsischen (Tennis-) Sport gelten?:
  • Außen-Sportanlagen dürfen unter der 2G-Regel öffnen
  • Sport in Innenstätten (Tennishallen) ist unter der 2G+-Regel möglich
  • Anhebung der Altersgrenze für den organisierten Sport, der inzidenzunabhängig möglich ist. Training und Wettkämpfe sollen künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch dann weiter möglich sein, wenn andere Lockerungen wieder zurückgenommen werden müssen.
  • Die endgültigen Entscheidungen/Formulierungen der neuen Verordnung sind erst im Laufe der Woche zu erwarten.
Wie soll es mit den Punktspielen in der Wintersaison weitergehen?
  • Der Punktspielbetrieb der Junioren U18 und der Erwachsenen wird am 21.01.2022 fortgesetzt. Es gelten die ursprünglichen Ansetzungen. Sollten zwei Mannschaften bereits an diesem Wochenende (15./16.1.2022) ihr Punktspiel bestreiten wollen, müssten sie in der Halle nachfragen, ob diese zur Verfügung steht und den Spielleiter informieren.
  • Alle Punktspiele der Junioren U10, U12 und U15 finden wie bisher weiter statt (auch am Wochenende 15.01./16.01.22).
  • Die Wintersaison 2022 wird eine unvollständige Saison bleiben. Auch vor dem Hintergrund, dass es zu erneuten Hallenschließungen kommen kann, wird es keine zentrale Verlegung von ausgefallenen Punktspielen geben.
  • Deshalb werden Auf- und Abstieg für die kommende Wintersaison ausgesetzt.
  • Wenn sich Mannschaften einigen, ein ausgefallenes Punktspiel nachholen zu wollen, kümmern sie sich bitte selbständig um einen Hallentermin dafür und informieren dazu den Spielleiter.
  • Folgende Bedingungen gelten für die Punktspiele:
    • Ein unvollständiges Antreten ist bei rechtzeitiger Info des Gegners ohne Ordnungsgeld möglich – der Hallentermin muss aber von beiden Teams trotzdem bezahlt werden.
    • Auch Spielabsagen sind ohne Ordnungsgeld möglich – aber auch hier müssen die Hallentermine von beiden Teams trotzdem bezahlt werden.
    • Das Festspielen in einer höheren Mannschaft nach STV-WO ist für die restlichen Ansetzungen der Wintersaison ausgesetzt
    • Es gibt weiterhin keine Spielverlegungen. Sind im Ausnahmefall beide Mannschaften einig ein Spiel zu verlegen, so kann das bis 14 Tage vor dem ursprünglich angesetzten Termin in Eigenregie der beiden Mannschaften einschließlich der Hallenbuchung in der gleichen Halle erfolgen. Eine Spielverlegung innerhalb der letzten 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin ist nicht kostenfrei möglich. Der neue Termin, der auch in einer anderen Halle möglich ist, gilt als Zusatztermin und muss zusätzlich bezahlt werden.
  • Über alle unvollständigen Mannschaften, Spielabsagen oder ggf. Spielverlegungen ist der Spielleiter immer zu informieren! Wird bei einer Spielabsage die Hallenzeit nicht genutzt, ist auch die Tennishalle zu informieren.
  • Bitte versuchen Sie, nicht genutzte oder nicht vollständige genutzte Hallenzeiten an spielwillige Tennisspieler weiter zu geben.