Page 8 - sachsen tennis 01/23
P. 8
8 STV-intern – Verbandsarbeit
Aus der Sitzung der Kommission für
Mannschaftswettbewerbe am 26.01.2023
Die Januar-Sitzung der Kommission für Mannschaftswett-
bewerbe stand wie immer im Zeichen der Vorbereitung der
neuen Sommersaison. Letzte offene Fragen und Anträge zur
Staffelbildung wurden diskutiert, so dass die Staffeln endgül-
tig beschlossen werden konnten.
Auf Initiative einiger Leipziger Tennisschulen sollen die Wett-
kämpfe im U 10-Bereich in diesem Jahr in einem Pilotprojekt
in den Bezirken Leipzig und Chemnitz in zwei Tagesturnieren
ausgetragen werden. Die dort gemeldeten 2er-Teams absol-
vieren an den Turniertagen mehrere Kurz-Tennismatches, so-
dass sie am Ende gegen jede andere Mannschaft gespielt ha-
ben und ein Bezirksmeister gekürt werden kann. Die Athletik
wird dabei pro Team nur einmal ausgetragen. Dieses Modell
reduziert den Fahraufwand je Team und verbessert die fach-
kundige Durchführung durch U 10-Trainer.
Eine weitere Neuerung im Sommer 2023 wird das Verlegungs-
tool im NU-System sein. Damit können sowohl Heim- als auch
Gastmannschaft eine Spielverlegung mit bis zu zwei Termin-
vorschlägen beantragen. Im Hintergrund gibt es für jede Liga
einen Rahmenterminplan mit den entsprechenden Sperrtermi-
nen und letztmöglichen Verlegungsterminen. Wenn sich beide
Mannschaften bis spätestens 24 Stunden vor dem eigentlichen
Spieltermin einigen, erfolgt eine automatische Verlegung im
System. Folgende Festlegungen sind dazu getroffen worden:
–
letztmöglicher Verlegungstermin in Landesoberliga & Be-
zirksliga sind der 9. Juli 2023 (Aktive) und der 3. Juli 2023
(Senioren)
–
in der Landesverbandsliga ist kein Verlegen nach den letz-
ten Spieltag möglich
–
LMM-relevante Jugend-Bezirksligen können bis zum 10.
September 2023 verlegen
–
in allen anderen Ligen sind Verlegungen bis 30. September
möglich
Zur Einführung erhalten alle Sportwarte und Mannschaftsführer
eine ausführliche Anleitung noch vor dem Punktspielbeginn.
Ebenso neu eingeführt wird eine Hallenpflicht für einzelne
Landesoberliga- und Landesverbandsliga-Spiele mit einem
sehr langen Anfahrtsweg. Diese Spiele werden von der Ligakom-
mission ausgewählt und die Mannschaftsführer zeitnah dazu
informiert. Dies beinhaltet die Pflicht der Heimmannschaft zur
Reservierung von Plätzen in einer nahen Tennishalle für den Fall,
dass wetterbedingt kein Outdoor-Spiel möglich ist. Die genauen
Regelungen finden sie in den Zusatzbestimmungen zur Som-
mersaison.
Folgende Neuregelungen in der Wettspielordnung wurden
final diskutiert und beschlossen:
–
§ 3.1 Zweitspielrechte gelten nur verbandsintern – kein Spie-
len in zwei LV möglich
Optimierungen und Ergänzungen
in der STV-Wettspielordnung 2023
§ 1 Geltungsbereich, Ziffer 4 neu
4. Ein Spieljahr dauert jeweils vom 01.10. des laufenden bis zum 30.09. des
folgenden Jahres. Es wird in eine Winter- und eine Sommerrunde unter-
teilt. Die Winterrunde beginnt am 01.10.und endet am 31.03., die Sommer-
runde beginnt am 01.04. und endet am 30.09. Die Durchführung einzelner
Mannschaftswettkämpfe nach Ende der jeweiligen Runde bleibt hiervon
unberührt.
§ 3 Teilnahmeberechtigung von Spielern, Ergänzung in Ziffer 1
1. Ein Spieler darf innerhalb einer Winter- bzw. Sommerrunde desselben
Spieljahres nur für einen Verband des DTB und für einen diesem Verband
angeschlossenen Verein für offizielle Mannschaftswettkämpfe gemeldet
werden (Ausnahme verbandsinternes Zweitspielrecht siehe § 3 Abs. 2).
§ 20 Namentliche Mannschaftsmeldung, Einfügung mit Ziffer 3
3. Sind von einem Verein in einer Regionalliga-Mannschaft zwischen den
Plätzen 1 bis 6 (bei 4er-Mannschaften 1 bis 4) weniger als fünf Spieler (bei
4er- Mannschaften drei) gemeldet, die die Staatsangehörigkeit eines Mit-
gliedsstaates der EU besitzen oder gem. § 44 Ziffer 9 DTB-WSO EU-Staats-
angehörigen gleichgestellt sind, so muss die entsprechende Anzahl der
nachfolgenden Spieler der höheren Mannschaft zugerechnet werden, bis
jeweils fünf (bei 4er-Mannschaften drei) EU-Spieler erreicht sind.
§ 21 Wettkampfplanung, Neuformulierung der Ziffern 5 und 6
5. Eine Änderung des Wettkampfbeginns (Uhrzeit) oder die Verlegung auf
einen anderen Termin sind mit Hilfe des Verlegungstools möglich. …
6. In Ausnahmefällen kann eine Spielverlegung …
§ 25 Wettkampfabwicklung
Mannschaftsaufstellung Einzel, Einfügung von Ziffer 3 b)
3. b) In gemischten Kinder- und Jugendmannschaften kann in beiderseiti-
gem Einvernehmen die Reihenfolge laut Mannschaftsmeldung geändert
werden. Im Ergebnis sind Ansetzungen vereinbar, die bevorzugt Spiele
zwischen Gegnern des gleichen Geschlechtes ermöglichen.
Ordnungsgelder für Mannschaftswettbewerbe
Wettkampfdurchführung
Nichtantreten zu einem Wettkampf ohne den Nachweis höherer Gewalt
– mit Absage, Einfügung einer Erläuterung
#) Ein Wettkampf gilt nur als abgesagt, wenn die gegnerische Mannschaft
und der Spielleiter bis spätestens 24 Stunden vor dem Wettkampftermin
in Textform (z.B. Email, Textnachricht und WhatsApp-Nachricht) und zu-
sätzlich die gegnerische Mannschaft (Mannschaftsführer oder ein anderer
Funktionär des Vereins) die Absage bestätigt (z.B. WhatsApp-Antwort,
Mailantwort oder direkter Telefonkontakt).
Abweichende Regelungen für die Durchführung der Hallen-Mann-
schaftswettbewerbe in der Winterrunde
§§§ 19/20/22 Mannschaftsmeldung, neu Nachmeldegebühr
Für die Mannschaftsanmeldung und namentliche Meldung gelten folgende
abweichende Termine:
–
Anmeldung der Mannschaften durch Verein bis zum 01.07. (nachträglich
bis 31.07., doppelter Mannschaftswettbewerbsbeitrag für einen Wett-
kampf mit Nachmeldegebühr)
–
Nachmeldegebühr für Mannschaften: • LOL Akt./Sen. 50,00 € • LVL Akt./
Sen. 45,00 € • BL Akt./Sen. 40,00 € o BK Akt./Sen. 35,00 € • KK Akt./Sen.
30,00 € • Junioren U18 15,00 € • Junioren U8 – U15) 10,00 €
sachsentennis 01/2023

